Nachrichten vom 22. März 2008
Deutschland
Das BVerfG hat vor der Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Daten dürfen bis zur Entscheidung in der Hauptsuche nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden.
[22.03.2008]