Bestandsdatenauskunft – der Inhalt des Gesetzes
Am 1. Juli 2013 traten die Änderungen an einer Reihe von Gesetzen in Kraft, die die Auskunft von Bestandsdaten für Strafverfolgungsbehörden neu regeln. Diese Änderung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Anfang 2012 entschieden hat, dass die bisherigen Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) verfassungswidrig sind und nur bis Ende Juni 2013 angewendet werden dürfen. Doch was besagt diese Neuregelung?