Freie Meinungsäußerung im Internet? Anklage gegen Forumsteilnehmer

Darf man Sarkasmus als solchen übersehen, sogar wenn er vorschriftsmäßig gekennzeichnet wurde? Und sind manche Opfer von Gewalttaten gleicher als andere? Darüber wird am Mittwoch, 08. Januar 2003 vor dem Amtsgericht Münster verhandelt.

Nun zur Tat selbst: In einer
Antwort auf einen anderen Beitrag im Telepolis-Forum schrieb Holger Voss aus Münster mit durchaus erkennbarem Sarkasmus über die Anschläge vom 11.09.2001 und den Krieg in Afghanistan. Im ursprünglichen Posting wurde von einem gerechtfertigtem Massaker an den „bösen“ Afghanen die Rede, während er den Spieß umdrehte und die Anschläge auf das WTC mit derselben Diktion rechtfertigte, jedoch nicht, ohne mit dem Satz zu schließen „Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden“.

Er wird nun angeklagt, mit seinem Beitrag die Morde vom 11. September verharmlost oder gar gebilligt zu haben. Dies ist nach Voss‘ Aussage nicht der Fall, er sehe sich als Pazifist. Es geht also um die Frage, ob man Satire strafrechtlich belangen darf, wie weit die freie Meinungsäußerung wirklich gehen darf und ob die Klage, die per anonymer E-Mail eintraf überhaupt zulässig ist.


Doch damit nicht genug: Voss ist Flatrate-User, d.h. sein Provider muß die Verkehrs- und Verbindungsdaten nicht zur Rechnungsstellung speichern. Mehr durfte der Anbieter aber zum „Strafzeitpunkt“ nicht, weil die Verschärfung der TKÜV erst später durchgesetzt wurde. Auf die Spur von Holger Voss kamen die Strafverfolger aber erst durch eine Anfrage nach der IP-Adresse beim Heise-Verlag, der Telepolis betreibt. Diese konnte dann der Provider dem richtigen Kunden zuordnen. Damit war der gesetzlich vorgegebene Datenschutz ausgehebelt worden.

Der Prozess findet am 8. Januar um 9.00 Uhr im Amtsgericht Münster, Gerichtsstraße 2, 48149 Münster, Raum 185 (I. Stockwerk) statt. Wir wünschen Herrn Voss viel Erfolg beim Prozeß und werden hier über das Ergebnis berichten.


Update am 09. Januar:

Der Prozess endete mit einem Freispruch für Holger Voss. Wir gratulieren. Leider wurde nicht festgestellt, inwiefern das Posting ohne sarkastische Überspitzung strafwürdig wäre.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 7. Januar 2003
 Kategorie: Nachricht
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