Jürgen Büssow (SPD), der amtierende Regierungspräsident von Düsseldorf, dessen Kompetenzbereich sich bis auf Neue Medien und Verwandtes erstreckt, hat bereits vor einem Jahr für Schlagzeilen und heftige Reaktionen gesorgt. Der Fall lässt sich knapp darstellen: Anfang 2002 erteilte Büssow an 78 Firmen, die einen Internetzugang vermitteln, die Anweisung, ihren Kunden den Zugang zu zwei rechtsradikalen Internetseiten zu sperren. Beide Seiten waren auf US-amerikanischen Servern gespeichert.
Die Vertreter der Provider hatten daraufhin dem technisch nicht allzu versierten Büssow zunächst klargemacht, dass die Maßnahme einer gezielten Filterung nicht ohne weiteres umsetzbar sei.
Da Büssow die Order mit einer Strafandrohung verband, wurde den Betroffenen schnell bewusst, dass es sich um einen ziemlich ernstgemeinten Vorstoß handele uns so kam es, dass sich eine breite Öffentlichkeit von der Justiz bis zu Netzaktivisten und Bürgerrechtsgruppen mit anhaltendem Interesse dem Fall zuwandte.
Letzte Woche entschied nun das Verwaltungsgericht Aachen, dass der Anordnung in jedem Fall Folge zu leisten sei, auch wenn der Rechtsstreit um die Frage der Angemessenheit der Maßnahme noch nicht geklärt ist. Zwei Kläger, Repräsentanten der betroffenen Firmen, hatten gefordert, dass die Verfügung bis zur endgültigen, letztinstanzlichen Klärung der Rechtslage ausgesetzt bleibe. Hingegen entschied das Verwaltungsgericht Minden Ende Oktober zugunsten eines Providerverbandes und erklärte die Sperrung einstweilen für nichtig.
Die zwei nationalsozialistischen Seiten aus den USA sind aber offenbar nur die ersten auf Büssows langer Liste zensurwürdiger Internetportale, wie dieser in diversen Stellungnahmen und Konferenzen zu versichern nicht müde wurde. Büssow hat wohl den Anspruch, die breite, aber insbesondere die minderjährige Öffentlichkeit vor unlauterer politischer Beeinflussung und Propaganda zu schützen und zugleich mit seiner publikumswirksamen Intervention einen fait accompli zu schaffen, an welchem sich der Gesetzgeber orientieren kann.
Und tatsächlich befindet sich Büssow im Aufwind: Medienproduzenten unterstützen den restriktiven Kurs, da sie freien Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Dokumente überhaupt unterbunden wissen möchten. Darüber hinaus tritt ab 01.04. der maßgeblich vom rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck forcierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft.
Mit Spannung und zugleich ein wenig Resignation darf daher der bald bevorstehende Ausgang des Verfahrens in Köln erwartet werden, gefolgt von der Entscheidung im Eilverfahren über eine Sammelklage in Münster. Wenn Büssows Vorpreschen nicht doch abgestraft wird und die Provider nachgeben müssen, stehen Hacker vor einer neuen Aufgabe.