Die Bayerische Polizei schlägt neue Wege zur Verbrechensbekämpfung ein. Das neue Sicherheitskonzept sieht unter anderem die Entwicklung der Elektronischen Fingerabdruckaufnahme (LiveScan) und die Verknüpfung der LiveScan-Datenbanken Bayerns mit denen des BKA vor (AFIS). Außerdem wird das Pilotprojekt zur Gesichtsfelderkennung an den Landesgrenzen forciert.
Die bayerische Polizei will LiveScan noch in diesem Jahr einsetzen und erste Pilotversuche bis 2004 abschließen. Im Rahmen der Vernetzung der informationstechnischen Infrastruktur der Bayerische Polizei mit der des Bundeskriminalamtes soll es mit Hilfe des Automatisierten Fingerabdrucksystems (AFIS) möglich werden, die durch LiveScan aufgenommenen Fingerabdrücke mit dem Datenbestand des Bundes abzugleichen.
LiveScan ermöglicht die Aufnahme von Finger- und Handflächenabdrücken durch ein direktes, digitales Scanverfahren auf optischen Flächen ohne Druckerschwärze und liefert Fingerabdruckblätter in hoher Qualität. Durch die Vernetzung mit AFIS kann die Bayerische Polizei ohne Zeitverzögerung einen Personenabgleich durchführen und somit die entsprechenden Spuren schneller verfolgen.
Das Pilotprojekt zur Gesichtsfelderkennung an der Landesgrenze zu Tschechien ist als zusätzliche Maßnahme zum Pilotversuch der automatischen Kfz-Kennzeichen-Erkennung zu verstehen, welcher im November 2002 gestartet wurde. In beiden Fällen ist die Dauer des Versuches auf drei Monate beschränkt. Erste Ergebnisse zur Kennzeichen-Erkennung liegen uns noch nicht vor.
Bei der Gesichtsfelderkennung wird das Gesicht der zu kontrollierenden Person und das Foto im Personalausweis oder Reisepaß digital erfaßt und anschließend nach bestimmten Kriterien ausgewertet. Diese führen zu einer Wahrscheinlichkeitsaussage bezüglich der Ähnlichkeit beider Bilder, welche dann von den Kriminalbeamten kontrolliert werden. Gegebenenfalls werden entsprechende Folgemaßnahmen ergriffen. Ziel der Gesichtsfelderkennung ist die Aufdeckung von Außweismißbrauch an Grenzübergängen und Flughäfen zum Beispiel im Zusammenhang mit illegaler Einreise oder der Fahndung nach (inter)national gesuchten Straftätern. Eine Ausweitung auf weitere Anwendungsbereiche ist nicht ausgeschlossen.