Laut dem noch nicht veröffentlichen „G-10-Nachrichten“ des Parlametarischem Kontrollgremiums (PKG) für die Geheimdienste arbeiten selbige eher ineffektiv bei der Überwachung des internationalen Fernmeldeverkehrs. Dies geben die Zahlen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) an.
Wie die taz am Samstag berichtete, hätten die Spezialisten des BND zwischen Juli 2001 und Juli 2002 für den Bereich internationaler Terrorismus insgesamt 9975 „G-10-Nachrichten“ aus der internationalen Telekommunikation gefiltert. „G-10-Nachrichten“ sind Nachrichten, die Schlüsselwörter enthalten, die von Filtern der Geheimdienste erkannt werden. Relevant davon waren jedoch nach dem Bericht nur 73, von denen auch nur 30 an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wurden. In anderen Bereichen sieht es ähnlich aus: Bei der illegalen Weitergabe wurden von 27318 Meldungen keine einzige weitergegeben, immerhin 551 waren für den Geheimdienst selbst interessant. Im dritten Bereich, der den Geheimdiensten zur Überwachung freigegeben ist, der international organisierten Geldwäsche, konnten aus 855 gefilterten Nachrichten 8 relevante gewonnen werden.
Die beiden anderen Geheimdienste, der MAD und der Verfassungsschut, lauschen weitaus weniger. So hätten beide keine G-10-Anträge gestellt, sondern nur jeweils 32 bzw. 38 Überwachungsmaßnahmen gegen einzelne Personen genehmigt bekommen, die jeweils auf drei Monate befristet sind. Die Bezeichnung G-10 leitet sich aus dem Artikel 10 des Grundgesetzes her, der das Post-, Fernmelde- und Rundfunkgeheimnis garantiert, das durch ein entsprechendes Gesetz eingeschränkt werden kann (Absatz 2).
Überwacht wird trotzdem, zwar nicht von den Geheimdiensten, sondern von den Strafverfolgern, die mit richterlicher Genehmigung im Jahre 2001 3868 Telefonüberwachungen durchführten. Was die Geheimdienste ansonsten abhören, ist nicht bekannt.