Das hessische Innenministerium hat sieben Wochen vor der Landtagswahl am 27. Januar 2008 den Einsatz der umstrittenen Wahlmaschinen der niederländischen Firma Nedap genehmigt. Zum Einsatz kommen werden Wahlcomputer des Typs ESD1 von Nedap, die in Deutschland von der Firma HSG Wahlsysteme vertrieben werden. Dabei sind jedoch neue Sicherheitsauflagen zu beachten:
Die Wahlmaschinen müssen vor jedem Einsatz einen Probelauf fehlerfrei absolvieren, der für die jeweils anstehende Wahl repräsentativ sein muss. Anschließend sind die Geräte zu versiegeln und sicher aufzubewahren, was zudem lückenlos dokumentiert werden muss. Weiterhin müssen bei jedem Zugriff auf die Wahlmaschine mindestens zwei Personen zur gegenseitigen Kontrolle anwesend sein. In Vergangenheit wurde wiederholt bekannt, dass die Wahlsysteme ungesichert vor Manipulation im Keller der Rathäuser gelagert worden waren.
Die Wahlmaschinen von Nedap sind bereits am 3. Dezember 2002 in Hessen erstmals zugelassen worden, Typ ESD1 für Landtagswahlen und Typ ESD2 für Kommunalwahlen. Massive Bedenken gegenüber dem Einsatz dieser Wahlcomputer führte jedoch zu einer erneuten Überprüfung. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte Oktober 2006 gezeigt, dass die in Deutschland eingesetzten Systeme manipulierbar sind.