Das IFG gibt jedem Bürger grundsätzlich das Recht auf Auskunft bzw. Akteneinsicht bei Bundesbehörden. Somit sollte der verschwiegene Obrigkeitsstaat mit einer Betonung auf Amtsverschwiegenheit in eine transparente, demokratisch orientierte Verwaltung umgebaut werden. Eine Übersicht über das Gesetz hat Peter Ulber bereits bereitgestellt.
Das Gesetz ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Die Grünen stellen jedoch fest, dass die angestrebte Transparenz in der Verwaltung noch nicht verwirklicht ist. Anfragen werden eher ablehnend als bürgernah umgesetzt, und die Bundesregierung habe es versäumt, die Bürger mit dem neuen Gesetz vertraut zu machen.
In ihrer Kleinen Anfrage (pdf) vom 23.01.2008 stellt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Reihe von Fragen an die Bundesregierung, wie das Gesetz im Jahr 2007 umgesetzt wurde. Es wird nach Zahlen über angenommene und abgelehnte Anträge gefragt, nach Begründungen für Ablehnungen und wie hoch die Gebühren für die Auskünfte angesetzt wurden. Gleichzeitig fragen sie qualitativ nach der Erreichbarkeit von Anfragemöglichkeiten über das Internet, Werbekampagnen für das Gesetz und ob die Regierung die Notwendigkeit für ein Informationsgesetzbuch sieht, das alle Vorschriften zusammenfasst.
Update – die Antworten
Im Jahr 2007 gab es 1265 Anfragen auf Akteneinsicht. In 681 Fällen wurde der Zugriff auf die Informaionen vollständig, in weiteren 128 Fällen teilweise verwehrt. Die Behörden erhoben in 116 Fällen Gebühren für den Informationszugang, darunter in 42 Fällen von mehr als 100 €.
Die Notwendig für eine Werbekampagne für das IFG sieht die Bundesregierung nicht, da die Öffentlichkeit über Pressemitteilungen informiert würde. In allen Fällen seien die Antragsformulare einfach über eine Suchfunktion der Website möglich.