Wegen eines anonym verfassten Beitrags im Gästebuch auf der Website des autonomen Aktions- und Kommunikationszentrum Alhambra in Oldenburg wurden die Räume des Vereins durchsucht und Computer und Server beschlagnahmt. Bei diesem Eintrag soll es sich um einen Aufruf zur Gewalt gehandelt haben. Dies wurde als Aufruf zum schweren Landfriedensbruch gedeutet, weshalb es am 18.03.2008 zu einer Hausdurchsuchung in den Räumen des Vereins gekommen ist, infolge dessen mehrere Computer und Server beschlagnahmt wurden.
Sollte es sich um den Aufruf zum Landfriedensbruch gemäß §125 StGB gehandelt haben, so ist möglicherweise §130a StGB einschlägig, wonach die Anleitung zu Straftaten selbst bereits strafbar ist.
Da der Server im Haus nicht als Webserver diente, ist fraglich, ob die Maßnahme zweckmäßig war. Einzig eine Ermittlung gemäß §138 StGB wäre hierzu geeignet, der eine Haftstrafe bis zu einem Jahr für die Nichtanzeige bestimmter Straftaten vorsieht, allerdings sind weder Straftaten gemäß §125 noch §130a StGB im Katalog zu finden.
Vermutlich ging die Polizei von einem Verfasser des Eintrags im Verein selbst aus, ob dies durch wie auch immer geartete Ermittlungen gestützt wurde, ist von unserer Seite nicht klar. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es sich um einen weiteren Fall von Forenhaftung handelt.