Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzes-Entwurf zur Onlinedurchsuchung geeinigt. Die Installation der Software darf jedoch nur über das Netz und nicht per physischen Zugang zum Computer erfolgen. Nach monatelangem Tauziehen haben sich Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries auf einem gemeinsamen Entwurf des BKA-Gesetzes geeinigt. Noch vor der Sommerpause wollen SPD und CDU das Papier zur heimlichen Onlinedurchsuchung verabschieden.
Mitarbeiter des Innenministeriums sprechen sich unter anderem für die Einschleusung der Spionagesoftware über behördliche Emails aus. Den Einbruch in die Wohnung zur Einrichtung des Lauschprogrammes hatte indes die SPD mit Verweis auf das Grundrecht zur Unverletzlichkeit der Wohnung abgelehnt.
Im Übrigen verlautete es aus dem Umfeld der Ministerien hielte man sich bei dem neuesten Entwurf an die Einschränkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Demgemäß ist das Schnüffeln in Computern nur dann erlaubt, wenn
„tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“.
Das Bundesverfassunsgericht etablierte mit seinem Urteil vom Februar diesen Jahres ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Gleichwohl seien aber zur Abwehr besonderer, konkreter Gefahren Eingriffe unter Umständen möglich.