Kritik am Datenaustausch zwischen den USA und Deutschland

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert wiederholt den geplanten Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA. Zur Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität erhielten die USA damit Zugriff auf umfangreiche Datenbestände. Das sogenannte „Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ wurde am 4. Juni 2008 vom deutschen Bundestag verabschiedet und wartet noch auf die Bestätigung des Bundesrates. Anfängliche Bedenken der SPD konnte die CDU als Protagonistin des Abkommens inzwischen ausräumen. Die Opposition mit den Grünen, Linken und insbesondere der FDP fordern die Rücknahme des Abkommens.

Die US-amerikanischen Behörden würden ansonsten Zugriff auf folgende Daten von Verdächtigen erhalten: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, genetische und Fingerabdrücke, Informationen zum Sexualleben und zur Gesundheit, zur ethnische Herkunft, ebenso wie Daten zu politische Anschauungen, religiösen Überzeugungen und Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Hauptkritikpunkt des AK Vorratsdatenspeicherung und auch Einwand des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz, Peter Schaar, sind die unsicheren Datenschutzverhältnisse in den USA. Laut dem innenpolitischen Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, können Betroffene die Löschung ihrer Daten über das Auswärtige Amt erwirken. Wie man erfährt, ob man von der Datenweitergabe betroffen ist, ließ er indes offen.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 20. Juli 2008
 Kategorie: Nachricht
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