Die Bundesregierung hat am 23. Juli den neuen, biometrischen Personalausweis in Scheckkartenform für 2010 beschlossen. Auf Wunsch werden Fingerabdrücke aufgenommen; und der Ausweis kann zudem als digitaler Identitätsnachweis (eID) verwendet werden.
Gegenüber dem bisherigen Personalausweis wird gemäß des Gesetzesentwurfes bei der neuen Ausgabe ein digitales Gesichtsbild verpflichtend sein. Zugriff darauf sollen ausschließlich Polizei und Grenzbeamte erhalten. Freiwillig hingegen sind zwei elektronische Fingerabdrücke, ebenfalls für Polizei und Grenzkontrollen.
Der neue Ausweis kann auf Wunsch auch als digitaler Identitätsnachweis (eID) verwendet werden. Gespeichert werden dazu Name, Adresse, sowie Geburts- und Ablaufdatum. Diese Option ist im noch nicht bekannten Preis des Ausweis enthalten, während eine optional erhältliche digitale Signatur mit zusätzlichen Kosten zu Buche schlägt.