Datenschutz-GAU Adresshandel – Sechs Millionen Datensätze für 850 Euro (Teil 2)

Um das Ausmaß des Skandals um den Handel mit Kundendaten auszuloten, hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Ende vergangener Woche einen Rechercheur beauftragt. Dieser wurde schnell fündig: Innerhalb weniger Stunden hatte er ein Angebot von sechs Millionen Datensätzen inklusive vier Millionen Kontodaten für nur 850 Euro gefunden. Die Daten auf zwei CDs und einer DVD wurden dem Berliner Datenschutzbeauftragten, Alexander Dix, übergeben.

Der anonyme Informant, der die CD mit den 17.000 Datensätzen den Verbraucherschützern in Kiel zugespielt hatte, hat sich inzwischen gestellt; ebenso ein Mann aus Hannover, der seinerseits als angeblich ehemaliger Leiter eines Call-Centers Bankdaten illegal beschafft haben will. In beiden Fällen dauern die Ermittlungen an. Inzwischen steht auch Bertelsmann im Visier der Fahnder Hamburger Verbraucherschützer gaben an, dass ihnen zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern gegen die Firma BC Bonusclub GmbH vorliegen. Die Betroffenen hätten von dem Tochterunternehmen der Bertelsmann DirectGroup Begrüßungsbriefe als angebliche Neumitglieder eines Bonus-Clubs erhalten. Noch ist nicht klar, ob auch hier wieder externe Call-Center die Schlüsselrolle gespielt haben.

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes (BfD), Peter Schaar, wirft indes den Banken vor, ihre Kunden nicht ausreichend vor unrechtmäßigen Abbuchungen zu schützen. Einzugsermächtigungen werden nur Einzelfällen überprüft und letztendlich muss der Kunde nachweisen, dass er keine Einzugsermächtigung erteilt hat. Schaar forderte außerdem eine gesetzliche Informationspflicht für Unternehmen, die einen Datenverlust bemerken: Sie sollten verpflichtet werden, die Betroffenen unmittelbar zu informieren.

Auch der Chaos Computer Club (CCC) hat sich nun zu Wort gemeldet. Die Einschätzung von CCC-Sprecher Frank Rosengart: „Es gibt etwa 60 Millionen Adressen in Deutschland, bis auf einen kleinen Teil dürften alle auf dem Markt sein. Die beste Methode gegen Adress- und Bankdatenhandel ist Datensparsamkeit.“ Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert den Einsatz von Datenfahnder analog zu Steuerfahndern.

Die rechtliche Lage ist jedoch nicht eindeutig: § 28 und § 29 zur Datenerhebung und Weitergabe lassen in konkreten Einzelfall viel Interpretationspielraum, welche Daten unter welchen Umständen auch ohne Einwilligung des Betroffenen gespeichert und an Dritte übermittelt werden dürfen. Oft lässt sich nur schwer einschätzen, ob beispielsweise „schutzwürdige Interessen des Betroffenen“ überwiegen oder ob die Erhebung bzw. Weitergabe der Adressdaten an Dritte „soweit“ (in dem Umfang, in dem sie erfolgt) auch tatsächlich notwendig ist.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 18. August 2008
 Kategorie: Times
 Tags:

Schreibe einen Kommentar